Für Eigentümer, Erben, Erwerber, Verkäufer und Realkreditinstitute:


Kurzgutachten:

  • Sie wollen die gesicherte Werteinschäzung eines Gutachtens.

  • Unter Anwendung zweier unabhängiger Bewertungsverfahren.

  • Nicht für jeden Anlass benötigen Sie ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.

  • Das Kurzgutachten ist nicht gerichtsfest, daher auch nicht durchgreifend erläutert.

  • Das Kurzgutachten umfasst nahezu sämtliche spezifischen Einflüsse auf die Immobilie (z.B. wesentliche Einflüsse aus den Auskünften öffentlicher Register).

  • Die Erstellung des Kurzgutachtens ist innerhalb von 14 Tagen möglich.

  • Honorar: ab 649,- € (bei einem Verkehrswert bis zu 200.000 €)



Welchen Fertigstellungsgrad hat das Gebäude auf dem Grundstück, welche Entwicklungsstufe hat das Grundstück?


Formularbewertung:

  • Schätzwertfindung wie im Kurzgutachten, jedoch weniger formell.

  • Z.B. können die Eingabedaten auf Angaben vom Antragsteller beruhen.

  • Objektbeschreibung in Kurzform.

  • Die Erstellung der Formularbewertung  ist innerhalb von 10 Tagen möglich.

  •  Honorar: ab 549,- € (bei einem Verkehrswert bis zu 200.000 €)


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