Für Eigentümer, Erben, Erwerber, Verkäufer und Realkreditinstitute:
Kurzgutachten:
Sie wollen die gesicherte Werteinschäzung eines Gutachtens.
Unter Anwendung zweier unabhängiger Bewertungsverfahren.
Nicht für jeden Anlass benötigen Sie ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.
Das Kurzgutachten ist nicht gerichtsfest, daher auch nicht durchgreifend erläutert.
Das Kurzgutachten umfasst nahezu sämtliche spezifischen Einflüsse auf die Immobilie (z.B. wesentliche Einflüsse aus den Auskünften öffentlicher Register).
Die Erstellung des Kurzgutachtens ist innerhalb von 14 Tagen möglich.
Honorar: ab 649,- € (bei einem Verkehrswert bis zu 200.000 €)
Welchen Fertigstellungsgrad hat das Gebäude auf dem Grundstück, welche Entwicklungsstufe hat das Grundstück?
Formularbewertung:
Schätzwertfindung wie im Kurzgutachten, jedoch weniger formell.
Z.B. können die Eingabedaten auf Angaben vom Antragsteller beruhen.
Objektbeschreibung in Kurzform.
Die Erstellung der Formularbewertung ist innerhalb von 10 Tagen möglich.
Honorar: ab 549,- € (bei einem Verkehrswert bis zu 200.000 €)