Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens im Sinne des § 194 BauGB ist die umfangreichste und rechtssicherste Form einer Grundstücksbewertung. Diese setzt die gründlichste Recherche, die beweissicherste Argumentation sowie die differenzierteste Darstellung zur Schätzung des Grundstücks- und Immobilienwerts voraus.

Jedoch muss nicht zwangsläufig jede Wertermittlung einer Immobilie in der Qualität eines Verkehrswertgutachtens erfolgen. Beratungen und Wertexpertisen sollten sie jedoch als selbstverständlich annehmen, wenn sie sich auf dem Grundstück- und Immobilienmarkt bewegen wollen. Auch diese schließen in der Regel eine Objektbesichtigung mit ein.

Grundsätzlich gilt, je durchgreifender die Objektbesichtigung, je konkreter und umfangreicher die Objektunterlagen, je spezifischer und umfassender die Einsichten in und Auskünfte von öffentlichen Registern und je besser die Qualität der Marktdaten umso zuverlässiger wird die Werteinschätzung.



Ein ausgeprägter Individualisierungsgrad hat Einfluss auf die Marktfähigkeit



In der Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger sind Gutachten über den Verkehrswert mit bewertungs- spezifischen Aussagen ein Muss.

In Zwangsversteigerungs- und Scheidungsfällen sind die gerichts- und beweisfesten Verkehrswertgutachten ebenso unumgänglich wie zur Schätzung des gemeinen Wertes als Gegenüberstellung zur Grundbesitzbewertung der Finanzämter für Zwecke der Feststellung der Erbschaftssteuer.

Bei Erbauseinandersetzungen und Schenkungen sind sie je nach 'innerer' Ausgangssituation häufig empfehlens wert.

Für Beleihungen bei Hypothekenbanken nach dem Pfandbriefgesetz werden Markt- und Beleihungswert- gutachten regelmäßig zur Pflicht.

Bei Investitionen im Immobilienbereich, ob von Käufer- oder Verkäuferseite sowie bei Anschlussverträgen für die Beleihungen bei Kreditinstituten tragen in der Regel Kurzgutachten und Wertexpertisen zur Auf- klärung und Einschätzung der jeweiligen Marktsituation bei.



Wärmedämmung kann auch von innen sinnvoll sein


Meine Wertexpertisen sind sozusagen Beratungen in schriftlicher Form. Diese unterscheiden sich erheblich durch den von mir betriebenen Aufwand und final in der Spezifizierung des Schätzwerts.


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