Ausgangssituation

Nachdem sich die Ausgangssituation für die energetische Bewertung von Neubauten mit der Energie-einsparverordnung für Gebäude und ihre Anlagentechnik (EnEV 2014) weiter verschärft hat, wird für Bestandsgebäude die Erstellung sowie die unaufgeforderte Vorlage eines Energieausweises für Verkäufer im Rahmen der Veräußerung oder für Vermieter im Zuge der Weitervermietung zur Pflicht.

Aber auch die Käufer haben aus ökonomischer und ökologischer Betrachtung ein Interesse an der Vorlage eines Energieausweises.
Insbesondere steigende Energiepreise (auch auf dem fossilen Primärenergiemarkt) und Ressourcen-verknappung werden zunehmend die Nachfrage nach Immobilien mit Häusern mit niedrigem Energie-verbrauch beeinflussen.
Damit steigt auch mittel- bis langfristig der durch die EnEV 2014 ausgelöste Einfuss auf den Wert eines Grundstücks.

Die von mir angebotenen Energieausweise erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Sie werden online in Zusammmenarbeit mit Energieberatern erstellt. Die relevante Datenerfassung aus der Bauakte bzw. im Zuge der Ortsbesichtigung übernehme ich.

Grundsätzlich werden der verbrauchs- und der bedarfsorientierte Energieausweis unterschieden.
Wahlfreiheit besteht allerdings nur für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Für Gebäude mit bis zu einschließlich vier Wohneinheiten ist ausschließlich ein bedarfsorientierter Ausweis zu erstellen.


Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Ausweis wird auf der Basis der tatsächlichen Abrechnungskosten für Heizung und Warmwasser, bzw. Strom berechnet und ausgestellt. Dabei sind die tatsächlichen Verbräuche aus den letzten 3 Abrechnungsjahren zugrunde zu legen. Da sich der Wärmebedarf personenbezogen, also subjektiv darstellt, ist ein individueller Verbrauch absehbar. Dadurch zeichnet sich der verbrauchs-orientierte Energieausweis als weniger objektiv aus.

Honorar: ab 179,- €  (in Abhängigkeit der Anzahl der Einheiten sowie dem beauftragten Gesamtpaket)


Der bedarfsorientierte Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird aus den verwendeten Baumaterialien (Baukonstruktion) errechnet. Baumaterialien haben unterschiedliche Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte). So führen sehr dichte Materialien (z.B. Beton) ungedämmt während der Heizperiode zu hohen Wärmeverlusten. Dämmstoffe hingegen haben eine geringe Materialdichte und daher gute U-Werte.
Der bedarfsorientierte Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und den regionalen klimatischen Gegebenheiten.

Honorar: ab 239,- €   (in Abhängigkeit z. B. der Anzahl der Wohnungseinheiten sowie dem beauftragten Gesamtpaket)




Während der Heizperiode wirken sich wärmedämmende Maßnahmen am Gebäude besonders energiesparend aus


Die Erstellung eines Energieausweises erfolgt i.d.R. innerhalb einer Woche.