Person

Meine persönlichen Eigenschaften im Zusammenhang mit der Bewertung von Grundstücken, der Beur- teilung von Immobilien sowie der Einschätzung von Baumängeln und Bauschäden sind:

  • Zuverlässigkeit
  • Unparteilichkeit
  • Sachlichkeit
  • Unabhängigkeit
  • Weisungsfreiheit
  • Gewissenhaftigkeit


                                                                  


Qualität

Ich verbinde als Sachverständiger und Ingenieur meine fundierte und langjährige berufliche Qualifikation mit den Anforderungen des Marktes und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten eines Dienstleistungs-angebots.

Eine durchgreifende Qualitätssicherung der eigenen Arbeiten durch eingebaute Kontrollmechanismen sowie die Automatisierung meiner Arbeitsabläufe mittels neuester Computertechnik und Software sind für mich selbstverständlich. Dazu gehören eigene Marktrecherchen und Analysen. Darüber hinaus bin ich regelmäßig in einem Netzwerk mit anderen Sachverständigen im Austausch, auch interdisziplinär.

Seit 2011 bin ich zum Mitglied des Sprengnetter Expertengremiums für Immobilienwerte in der Region Kölner Bucht bestellt.




In diesem Gremium werden mittels Nachbewertungen, statistischer Analysen und Untersuchungen des Grundstückmarktes Wertermittlungsergebnisse freigelegt von subjektiven Einflüssen. Dadurch wird eine Konzentration auf die objektiven Merkmale einer Immobilie möglich.

Die sich daraus ergebenden Fach- und Marktkenntnisse in Verbindung mit Marktnähe und dem dynamischen Streben nach weiteren Verbesserungen ergeben den Qualitätsanspruch, für den ich stehe.

Den daraus ableitbaren Qualitätsstandard können Sie auch von mir in der Bewertung Ihrer Immobilie oder in der Beratung zu Ihren Immobilienfragen erwarten.




Die technische Qaulität der Bauausführung und der Materialien erhöhen i.d.R. auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer


Qualifikation

Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt.

Sachverständige sind deutschem Rechtsverständnis nach Personen mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf einem differenzierten Fachgebiet. Die durch diesen Personenkreis erstellten Gutachten sind im Wirtschafts- und Rechtsleben unentbehrlich.

Für sie als Auftraggeber ist es daher wichtig die Qualifikation sowie die Qualitätssicherung zu hinterfragen. Schließlich können Ihnen durch Fehleinschätzungen des Sachverständigen Vermögensschäden ent-stehen.

Beauftragen sie zu Ihrer eigenen Sicherheit für Ihre Vermögensentscheidungen qualitätsgeprüfte Sachverständige.

Als Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung unterliege ich regelmäßigem Erfah-rungsaustausch, einer Weiterbildungsverpflichtung sowie periodischen Überwachungen und Rezertifi-zierungsprüfungen.

Im Übrigen unterliege ich nach den Akkreditierungsvoraussetzungen der TGA Sektorkomitee PG (Personalzertifizierung Grundstücksbewertung) den Festsetzungen des sog. Normativen Dokuments. Darin werden neben der Weiterbildung- und Überwachungspflicht im Wesentlichen die personenbezogene Eignung, die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, die Weisungsfreiheit sowie die Haftung bei Vermögensschäden durch den Sachverständigen deklariert.

Für den Nutzer von Sachverständigengutachten ist es meist nicht nachvollziehbar, ob der Gutachter über die für einen Sachverständigen geforderten Mindestanforderungen wie eine erforderliche Sachkunde, ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung) sowie einen Nachweis darüber, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat, verfügt. Aus diesem Grund wünschen die meisten Auftraggeber (insbesondere die Gerichte), dass der eingesetzte Gutachter ein Sachverständiger ist, der entweder öffentlich bestellt und vereidigt oder (in zunehmendem Maße) nach DIN EN 17024 zertifiziert ist.



Qualifizierte Sachverständige bringen Transparenz in den häufig als unübersichtlich wahrgenommenen Immobilienmarkt



Zur Erweiterung meiner Qualifizierung im Bausachverständigenwesen habe ich im Oktober 2012 am Zertifizierungsprogramm "Bauschadenbewerter" der DEKRA Certification GmbH teilgenommen und erfolgreich absolviert.